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Auftragsverarbeitungs­vertrag (AVV)

Musteransicht · Stand: April 2026 · Version 1.0

Wenn Sie Digitale Kollegen produktiv für Ihre Kundenkommunikation einsetzen, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Nach Art. 28 DSGVO ist dafür ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Ihnen (Verantwortlicher) und uns (Auftragsverarbeiter) erforderlich.

Diese Seite zeigt die Inhalte unseres Standard-AVV transparent auf. Den vollständigen Vertrag erhalten Sie vor Produktivstart zur Unterzeichnung.

§ 1  Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen zum Zweck der Erbringung der Leistung "Digitale Kollegen" (u. a. automatisierte Beantwortung von WhatsApp- und E-Mail-Anfragen, Terminkoordination, Eskalation). Verarbeitungsort: EU/EWR. Drittlandtransfers nur auf Grundlage von Art. 44–49 DSGVO.

§ 2  Art der Daten und Betroffene

Verarbeitet werden insbesondere:

  • Kontakt- und Kommunikationsdaten (Name, Telefon, E-Mail, WhatsApp-ID)
  • Nachrichteninhalte (Text ein- und ausgehender Nachrichten)
  • Metadaten (Zeitstempel, Geräteart, Sprache)
  • Vertrags- und Kundendaten, soweit als Wissensbasis bereitgestellt

Kategorien betroffener Personen: Kunden, Interessenten, Mieter, Patienten, Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die mit dem digitalen Kollegen kommunizieren.

§ 3  Weisungsrecht

Verarbeitung erfolgt nur auf dokumentierte Weisung. Rechtswidrige Weisungen werden gemeldet. Ausführung kann bis Bestätigung ausgesetzt werden.

§ 4  Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO
  • Verpflichtung aller befugten Personen auf Vertraulichkeit
  • TOM nach Art. 32 DSGVO (siehe TOM)
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und Art. 32–36 DSGVO
  • Keine Nutzung zum KI-Training — vertraglich zugesichert
  • Keine Zusammenführung mit Daten anderer Verantwortlicher

§ 5  Meldung von Datenpannen

Unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntnis. Meldung enthält Art, Umfang, wahrscheinliche Folgen und Gegenmaßnahmen.

§ 6  Unterauftragsverarbeiter

Allgemeine Genehmigung für die in Anhang 1 genannten Dienstleister. Neue Unterauftragsverarbeiter werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. Widerspruch aus wichtigem Grund möglich.

§ 7  Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann sich jederzeit von der Einhaltung der TOM überzeugen. Nachweise (Zertifikate, Prüfberichte) werden auf Anfrage bereitgestellt. Vor-Ort-Audits nach 14-tägiger Vorankündigung zu üblichen Geschäftszeiten.

§ 8  Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende: Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Wahl des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen. Backups spätestens nach 90 Tagen überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. § 147 AO) bleiben unberührt.

§ 9  Haftung und Gerichtsstand

Haftung nach Art. 82 DSGVO und allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters.

Vollständiger Vertrag

Die vollständige, unterzeichnungsfähige Fassung des AVV einschließlich Anhänge (TOM, Unterauftragsverarbeiter) erhalten Sie vor Produktivstart per E-Mail. Fragen vorab gern an:

kontakt@denkhebel.de

Siehe auch: TOM · Unterauftragsverarbeiter · Datenschutz