Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Musteransicht · Stand: April 2026 · Version 1.0
Wenn Sie Digitale Kollegen produktiv für Ihre Kundenkommunikation einsetzen, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Nach Art. 28 DSGVO ist dafür ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Ihnen (Verantwortlicher) und uns (Auftragsverarbeiter) erforderlich.
Diese Seite zeigt die Inhalte unseres Standard-AVV transparent auf. Den vollständigen Vertrag erhalten Sie vor Produktivstart zur Unterzeichnung.
§ 1 Gegenstand und Dauer
§ 2 Art der Daten und Betroffene
Verarbeitet werden insbesondere:
- Kontakt- und Kommunikationsdaten (Name, Telefon, E-Mail, WhatsApp-ID)
- Nachrichteninhalte (Text ein- und ausgehender Nachrichten)
- Metadaten (Zeitstempel, Geräteart, Sprache)
- Vertrags- und Kundendaten, soweit als Wissensbasis bereitgestellt
Kategorien betroffener Personen: Kunden, Interessenten, Mieter, Patienten, Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die mit dem digitalen Kollegen kommunizieren.
§ 3 Weisungsrecht
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO
- Verpflichtung aller befugten Personen auf Vertraulichkeit
- TOM nach Art. 32 DSGVO (siehe TOM)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten und Art. 32–36 DSGVO
- Keine Nutzung zum KI-Training — vertraglich zugesichert
- Keine Zusammenführung mit Daten anderer Verantwortlicher
§ 5 Meldung von Datenpannen
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
§ 7 Kontrollrechte
§ 8 Rückgabe und Löschung
§ 9 Haftung und Gerichtsstand
Vollständiger Vertrag
Die vollständige, unterzeichnungsfähige Fassung des AVV einschließlich Anhänge (TOM, Unterauftragsverarbeiter) erhalten Sie vor Produktivstart per E-Mail. Fragen vorab gern an:
kontakt@denkhebel.deSiehe auch: TOM · Unterauftragsverarbeiter · Datenschutz